offenbare Unrichtigkeit bei erklärungsgemäßem Ansatz von nicht in der Lohnsteuerbescheinigung enthaltenen Sozialversicherungsbeiträgen
Leitsatz
1. Tatbestandliche Voraussetzung der Änderungsnorm des § 10 Abs. 2a S. 8 EStG ist das Bestehen eines ursächlichen, kausalen
Bezugs „hierdurch”) zwischen dem Vorliegen von Daten im Sinne des § 10 Abs. 2a S. 4, 6 oder 7 EStG und der Änderung. Sie berechtigt
daher das FA nicht zur Änderung eines erklärungsgemäß ergangenen Einkommensteuerbescheids, wenn die dem FA vorliegende elektronische
Lohnsteuerbescheinigung die in dem Bescheid angesetzten Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur
sozialen Pflegeversicherung tatsächlich nicht ausgewiesen hat.
2. Bei der Übernahme der fehlerhaft als Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur sozialen Pflegeversicherung
erklärten Beitragsleistungen, die nicht in der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt sind, handelt es sich jedoch um eine offenbare
Unrichtigkeit.
Fundstelle(n): HAAAG-57191
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 05.02.2016 - 9 K 1378/15
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