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Online-Nachricht - Montag, 18.09.2017

Grundsätzlich keine kürzere Nutzungsdauer bei Gebäuden

Eine tatsächliche kürzere Nutzungsdauer eines Gebäudes im Sinne von § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG als die gesetzlich vorgegebene Nutzungsdauer von 50 Jahren (Privatvermögen) bzw. 33,3 Jahren (Betriebsvermögen) kommt nur bei technischem Verschleiß oder bei einer wirtschaftlichen Entwertung in Betracht.

Ein technischer Verschleiß setzt eine Beeinträchtigung der Nutzungsdauer der tragenden Teile des Gebäudes, also insbesondere des Rohbaus, voraus. Hingegen genügt es nicht, dass das Gebäude aufgrund seines Alters die üblichen Bauschäden und Baumängel aufweist. Eine wirtschaftliche Entwertung ist nur dann gegeben, wenn die Möglichkeit einer wirtschaftlich sinnvollen (anderweitigen) Nutzung oder Verwertung des Gebäudes endgültig entfallen ist.

Hingegen ist der Ansatz einer tatsächlich kürzeren Nutzungsda...