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Neue Entwicklungen bei der ersten Tätigkeitsstätte
Aktuelle Rechtsprechung und anhängige Revisionsverfahren sowie Verwaltungsanweisungen
Nachdem inzwischen [i]Hermes, NWB 17/2017 S. 1278zahlreiche Entscheidungen der Finanzgerichte zum Begriff der ersten Tätigkeitsstätte ergangen sind, gibt es nun auch erste Revisionsverfahren beim BFH, auf die sich Betroffene ggf. berufen können.
I. Begriff der ersten Tätigkeitsstätte
Erste Tätigkeitsstätte ist die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist. Die Zuordnung wird durch die dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen sowie die diese ausfüllenden Absprachen und Weisungen bestimmt. Von einer dauerhaften Zuordnung ist insbesondere auszugehen, wenn der Arbeitnehmer unbefristet, für die Dauer des Dienstverhältnisses oder über einen Zeitraum von 48 Monaten hinaus an einer solchen Tätigkeitsstätte tätig werden soll (§ 9 Abs. 4 EStG).
[i]Grundlagen „Entfernungspauschale bzw. Pendlerpauschale“ NWB BAAAE-61939 Hat ein Arbeitnehmer keine erste Tätigkeitsstätte und hat er nach den dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen sowie den diese ausfüllenden Absprachen und Weisungen zur Aufnahme seiner beruflichen Tätigkeit dauerhaft denselben Ort oder dasselbe weiträumige Tätigkeitsgebiet typischerweise arbeitstäglich auf...