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Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG
Was sind die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme und die Folgen einer schädlichen Verwendung?
[i] BMF, Schreiben vom 20.3.2017, BStBl 2017 I S. 423Mit Schreiben vom (BStBl 2017 I S. 423) hat das BMF ein umfangreiches Anwendungsschreiben herausgegeben, das Zweifelsfragen zur Neuregelung des Investitionsabzugsbetrags ab 2016 klären soll. Grundsätzlich können Investitionsabzugsbeträge bei [i]Zu den Neuregelungen durch das StÄndG 2015 vgl. Reddig, NWB 48/2015 S. 3574Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ohne weitere Angaben im Rahmen der Steuererklärung oder (bei Vorliegen der verfahrensrechtlichen Voraussetzungen) nach der erstmaligen Steuerfestsetzung geltend gemacht werden. Es muss weder eine konkrete Investitionsabsicht vorliegen, noch muss im Jahr der Inanspruchnahme eine Funktionsbenennung der geplanten Investition erfolgen.
I. Berechtigter Personenkreis
[i]Ausüben einer werbenden TätigkeitDie Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen ist grundsätzlich nur bei Betrieben möglich, die aktiv am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen und eine in diesem Sinne werbende Tätigkeit ausüben. Im Falle einer Betriebsaufspaltung können sowohl das Besitzunternehmen als auch das Betriebsunternehmen Investitionsabzugsbeträge beanspruchen; Entsprechendes gilt bei Organschaften für Organträger und Organgesellschaft.
[i]Betriebe in der EröffnungsphaseAuch Betriebe, die sich in der Eröffnungsphase...BStBl 1983 II S. 451BStBl 1991 II S. 840