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BFH 17.05.2017 VI R 34/15, StuB 18/2017 S. 722

Einkommensteuer | Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung nach der ICSI-Methode als außergewöhnliche Belastungen

(1) Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung können nicht als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abgezogen werden, wenn die Behandlung nach inländischen Maßstäben nicht mit dem Embryonenschutzgesetz (ESchG) oder anderen Gesetzen vereinbar ist. (2) Ein Verstoß gegen § 1 Abs. 1 Nr. 5 ESchG liegt nicht vor, wenn zwar mehr als drei Eizellen befruchtet werden, aber lediglich ein oder zwei entwicklungsfähige Embryonen zum Zwecke der Übertragung entstehen sollen und der Behandlung eine vorherige sorgfältige individuelle Prognose zugrunde liegt (sog. deutscher Mittelweg; Bezug: § 33 EStG; § 1 Abs. 1 Nr. 3, 5 ESchG).

Praxishinweise

Im Urteilsfall wurden wegen sog. Subfertilität des Mannes in einer Klinik in Österreich im Wege der sog. intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) mehr...BStBl 2007 II S. 871

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