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Einkommensteuer | Vermögensübergabe gegen Versorgungs leistungen: kein Sonderausgabenabzug einer Versorgungsrente
Versorgungsrenten sind nur dann als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 2 Buchst. c EStG 2013 (jetzt: § 10 Abs. 1a Nr. 2 Satz 2 Buchst. c EStG) abziehbar, wenn der Übergeber nach der Übertragung der Anteile an einer GmbH nicht mehr Geschäftsführer der Gesellschaft ist (Bezug: § 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 2 Buchst. c EStG 2013).
Nach § 10 Abs. 1a Nr. 2 Satz 2 Buchst. c EStG als Sonderausgaben abziehbar sind auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende, lebenslange und S. 722wiederkehrende Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit der Übertragung eines mindestens 50 % betragenden Anteils an einer GmbH, wenn der Übergeber als Geschäftsführer tätig war und der Übernehmer diese Tätigkeit nach der Übertragung übernimmt. Im Urteilsfall übertrug der Vater seine 100 %-Beteiligung an der GmbH gegen Zusage monatlicher Versorgungsleistungen auf den Sohn. Der Sohn wurde anschließend weiterer alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer. Der Vater b...BStBl 2010 I S. 227