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Drohendes Berufsverbot als Strafmilderungsgrund
Die Vorinstanz hatte den Angeklagten, einen selbständig tätigen Steuerberater, wegen versuchter Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Die Revision führte mit NWB BAAAF-81256 zur teilweisen Aufhebung des Strafausspruchs.
Nach Ansicht des BGH hielt der Strafausspruch rechtlicher Überprüfung nicht stand. Das Landgericht habe im Rahmen seiner Strafzumessungserwägungen nicht erkennbar die dem Angeklagten als Steuerberater drohenden berufsrechtlichen Folgen in den Blick genommen, meinte das Gericht (vgl. dazu NWB OAAAE-35964). Die Begehung einer (versuchten) Steuerhinterziehung durch einen Steuerberater k...