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Übertragungsfehler bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
Eine berichtigungsfähige ähnliche Unrichtigkeit i. S. von § 129 AO in Form eines Übertragungsfehlers liegt gem. rkr. NWB YAAAG-49645 vor, wenn Aufwendungen in der Buchführung zutreffend auf einem Aufwandskonto verbucht, jedoch aufgrund eines technischen Fehlers versehentlich nicht in die Berechnung des Gewinns nach § 4 Abs. 3 EStG übernommen wurden. Unbeachtlich ist, wenn der Fehler bei bloßer Sichtung der Gewinnermittlung ohne Berücksichtigung des Kontennachweises schwer bzw. nur bei einem Abgleich mit Vorjahres-Gewinnermittlungen ersichtlich ist (Bezug: § 129 Satz 1 AO; § 4 Abs. 3 EStG).