Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Schätzung der Einkommensteuer und Umsatzsteuer bei gewerblichen Einkünften aus Eigenprostitution
Auch unter Berücksichtigung branchenspezifischer Besonderheiten kann gem. nrkr. NWB NAAAG-38024 (EFG 2017 S. 489) bei der Ermittlung des gewerblichen Gewinns aus Eigenprostitution durch Einnahmen-Überschussrechnung nicht auf die Aufzeichnung der einzelnen Geschäftsvorfälle verzichtet werden. Grundsätzlich sind auch in diesem Bereich Belege über die Betriebseinnahmen und -ausgaben aufzubewahren. Allerdings bedarf es nicht der Führung eines Kassenbuchs (Bezug: § 15 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Abs. 3 EStG; § 22 UStG; § 140, § 158, § 162 AO).