StuB Nr. 18 vom Seite 1

Maßgeblichkeit im Steuerbilanzrecht ...

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

... aus Praktikersicht

Die traditionelle handelsrechtliche Rechnungslegung in Deutschland, bei der gleichzeitig Informationszwecke, Ausschüttungsbemessungsüberlegungen und Besteuerungsgrundlagen mit einem Rechenwerk verfolgt werden, wurde zuletzt tiefgreifend durch das BilMoG im Jahre 2009 geändert. Das HGB sollte dadurch zu einem im Vergleich zu den seinerzeit im Vordringen befindlichen IFRS dauerhaft gleichwertigen, einfachen und kostengünstigen Regelwerk vor allem im Interesse mittelständischer Unternehmen ausgestaltet werden. Die umgekehrte (= formelle) Maßgeblichkeit wurde abgeschafft. Nach Ansicht von Prinz ab NWB DAAAG-57016 hat sich diese Entkoppelung von Handels- und Steuerbilanz seitdem insgesamt bewährt. Dessen ungeachtet bleiben aber konzeptionelle und einzelfallbezogene Schwachpunkte, die es zu beseitigen gilt. So sollte der Gesetzgeber nach Ansicht von Prinz bei der Weiterentwicklung des Bilanzrechts systemtragenden Prinzipien wieder zu mehr Bedeutung verhelfen.

Rückstellung für künftige Kammerbeiträge?

Für Handwerkskammer-Zusatzbeiträge eines künftigen Beitragsjahres, die sich dem Grunde und der Höhe nach an dem in einem vergangenen Steuerjahr erzielten Gewerbeertrag bemessen, darf nach dem in der Steuerbilanz keine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden. Das Urteil des BFH ist nach Ansicht von Oser und Wirtz ab NWB ZAAAG-57013 – auch für die Handelsbilanz – vertretbar, aber keineswegs zwingend. Vor allem die Sichtweise des BFH, der die Reichweite des Grundsatzes der Unternehmensfortführung (going concern-Prinzip) auf die Bewertung von Bilanzposten beschränkt, wird kritisch gesehen. Zweifel an diesem Befund resultieren aus der EU-Bilanzrichtlinie sowie aus der Rechtsprechung des I. Senats zur (Ent-)Passivierung einer Verbindlichkeit, für die ein Rangrücktritt vereinbart wurde.

Aktuelles zur Pauschalierung nach § 37b EStG

Die Übernahme der pauschalen Einkommensteuer nach § 37b EStG für ein Geschenk unterliegt nach dem als weiteres Geschenk dem Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG, soweit bereits der Wert des Geschenks selbst oder zusammen mit der übernommenen pauschalen Einkommensteuer den Betrag von 35 € übersteigt. Dem Vernehmen nach will die Finanzverwaltung an der bisherigen Vereinfachungsregelung festhalten, wonach die übernommene Pauschsteuer kein Geschenk ist. Auf die neue Rechtsprechung, die Rechtsfolgen für die Beratungspraxis und die Reaktion der Finanzverwaltung wird im Beitrag von Seifert ab NWB NAAAG-57017 eingegangen. Zudem werden weitere Entwicklungen zur Anwendung von § 37b EStG ausführlich dargestellt.

Beste Grüße

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 18/2017 Seite 1
VAAAG-57010