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LSG Sachsen-Anhalt Beschluss v. - L 4 AS 674/16 NZB

Gesetze: RVG § 14 Abs. 1 S. 1; VV RVG Nr. 2302; SGG § 144 Abs. 2 Nr. 1; SGG § 144 Abs. 2 Nr. 2

Leitsatz

Leitsatz:

1. Bei der Bestimmung der Rahmengebühren gemäß § 14 Abs. 1 S. 1 RVG kommt es stets auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an. Der Kostenfestsetzung der Geschäftsgebühr (Nr. 2302 VV RVG) in einer bestimmten Höhe kommt daher regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 144 Abs. 2 Nr. 1 SGG zu.

2. Wegen der Maßgeblichkeit der Umstände des Einzelfalls liegt prinzipiell auch dann keine Divergenz zum im Sinne von § 144 Abs. 2 Nr. 2 SGG vor, wenn das SG - unter Berücksichtigung der nach § 14 Abs. 1 S. 1 RVG maßgeblichen Umstände - für die Geschäftsgebühr die einfache Mindestgebühr in Ansatz bringt.

Fundstelle(n):
XAAAG-56487

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LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 04.01.2017 - L 4 AS 674/16 NZB

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