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IWB 17/2017 S. 637

Saudi-Arabien | Neues zum Start der Mehrwertsteuer

[i]Unterschiedliche Registrierungspflichten vor Einführung einer Mehrwertsteuer in Saudi-ArabienNachdem sich Unternehmer zum für den vorgesehenen Start der Mehrwert-steuer in Saudi-Arabien ursprünglich zum registrieren lassen sollten, wurde nun ein anderer Zeitplan festgesetzt. Unternehmer, deren Jahresumsatz 375.000 SAR übersteigt, sind verpflichtet, sich bis zum registrieren zu lassen – es sei denn, dass ihr Jahresumsatz 1 Mio. SAR nicht übersteigt; in einem solchen Fall muss die Registrierung erst zum erfolgen. Eine freiwillige Registrierung kann aber bereits bei [i]Sonderseite des saudischen Finanzministeriums unter https://vat.gov.sa/en/einem Umsatz von mehr als 187.500 SAR erfolgen. Unternehmer, die in Saudi-Arabien wirtschaftlichen Tätigkeiten nachgehen, dort aber nicht mit einer Betriebsstätte ansässig sind, bedürfen eines in Saudi-Arabien ansässigen Steuervertreters, der vo...

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