Peter Beuscher

Wiederkehrende Beiträge

2. Aufl. 2017

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Wiederkehrende Beiträge (2. Auflage)

Erster Teil: Systematische und rechtliche Grundlagen wiederkehrender Beiträge

§ 1 Wiederkehrende Beiträge im System des öffentlichen Abgabenrechts

I. Einführung
1. Öffentliche und kommunale Abgaben

1Öffentliche Abgaben sind Geldleistungen, die Abgabepflichtigen aufgrund öffentlichen Rechts von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Erzielung von Einnahmen auferlegt werden. Handelt es sich bei der Abgabengläubigerin um eine kommunale Gebietskörperschaft, spricht man von Kommunalabgaben. § 1 Abs. 1 KAG RP ermächtigt die Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise (kommunale Gebietskörperschaften), nach Maßgabe dieses (Kommunalabgaben-)Gesetzes kommunale Abgaben (Steuern, Gebühren und Beiträge) zu erheben, soweit gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt ist. Entsprechende Regelungen finden sich auch in § 1 Abs. 1 und 2 TKAG, § 1 Abs. 1 KAG LSA, § 1 Abs. 1 HKAG, § 1 Abs. 1 SKAG, Art. 1 BayKAG, § 1 NKAG und § 1 Abs. 1 KAG SH. Mit Einschränkungen gilt dies nach § 1 Abs. 3 KAG RP und § 1 Abs. 2 KAG SH auch für Zweckverbände.

Damit ist die Unterscheidung der kommunalen Abgaben in Steuern, Gebühren und Beiträge bereits angesprochen. Während Steuern (z. B. die Hundesteuer oder die Verg...