Wertpapiere als gewillkürtes Betriebsvermögen eines Freiberuflers
Verpfändung eines Wertpapierdepots als untrennbarer Bestandteil eines Finanzierungskonzepts für den Betrieb
Leitsatz
1. Freiberufler können gewillkürtes Betriebsvermögen bilden. Dies gilt für Geldgeschäfte wie den Erwerb von Wertpapieren aber
nur, wenn dafür ausschließlich betriebliche Gründe maßgeblich sind. Ausreichend ist insoweit weder der bloße Erwerb der Wertpapiere
aus betrieblichen Mitteln noch der Ausweis in der Gewinnermittlung. Vielmehr müssen die Geldgeschäfte Hilfsgeschäfte der freiberuflichen
Tätigkeit sein.
2. Ein Hilfsgeschäft kann z. B. vorliegen, wenn ein als Sicherheit für betriebliche Schulden verpfändetes Wertpapierdepot
in seiner Verwendung so festgelegt ist, dass es aus der Sicht der kreditgebenden Bank untrennbarer Bestandteil eines Finanzierungskonzepts
für den freiberuflichen Betrieb ist, das über die Verwendung des Depots als Kreditsicherheit hinausgeht.
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 20/2017 S. 944 NAAAG-56327
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 21.06.2016 - 5 K 3363/11
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