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IKS als Tax Compliance Management System gemäß IDW PS 980
Ausgestaltung und Prüfung nach dem IDW-Praxishinweis 1/2016
Mit dem [i]Behringer, Ausgestaltung und Prüfung eines Tax Compliance Management Systems gemäß IDW PS 980, BBK 16/2016 S. 791 NWB XAAAF-79796 Anwendungserlass zu § 153 AO hat das BMF im Mai 2016 darauf hingewiesen, dass es steuerstrafrechtliche Erleichterungen für Unternehmen geben könnte, die ein auf steuerliche Fragestellungen abgestelltes Internes Kontrollsystem (IKS) im Unternehmen vorhalten. Auch wenn die Erleichterungen mit allergrößter Vorsicht formuliert waren, hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) die entstehende Regelungslücke – der Gesetzgeber hat keine konkreten Vorgaben zur Ausgestaltung des IKS gemacht – mit einem Entwurf für die Ausgestaltung und Prüfung eines solchen Systems geschlossen. Der seit Juni 2016 vorliegende Entwurf wurde mit kleinen Änderungen am final verabschiedet.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Intention des Gesetzgebers
[i]Haftungsgefahren im deutschen SteuerrechtEin klassisches Bonmot unter Juristen und Betriebswirten besagt, dass die Hälfte der steuerlichen Fachliteratur auf Deutsch geschrieben ist. Nicht, weil die deutschen Forscher in Sachen Steuern so findig sind, sondern weil das deutsche Steuerrecht extrem kompliziert ist. Auch wenn diese Behauptung längst als Mythos entlarvt worden ist, bleibt es doch bei der Einschätzung, dass das St...