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Heilberufe-Beratung direkt digital Nr. 9 vom Seite 2

Gemeinnützigkeitsrecht: Höhe angemessener Geschäftsführervergütungen

Allgemeiner Fremdvergleichsgrundsatz oder Gebot der sparsamen Verwendung aller Mittel?

Holger Patzschke

Körperschaften, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, können in den Genuss von Steuerbegünstigungen kommen. Zur Erlangung der in den Einzelsteuergesetzen niedergelegten Vergünstigungen, z. B. ertragsteuerbefreite Gewinne, ermäßigt zu besteuernde Umsätze, Ausnahme von der Grundsteuer, muss die Körperschaft die Vorgaben der §§ 51 bis 68 AO beachten. Eine zentrale Vorschrift ist das in § 55 AO aufgenommene Gebot der Selbstlosigkeit. Selbstlos handelt eine Körperschaft, wenn sie fremdnützig – also nicht auf Eigennutz ausgerichtet – ihre satzungsmäßigen Zwecke verfolgt und insoweit ihre Mittel verwendet oder verbraucht. § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO konkretisiert das Gebot der Selbstlosigkeit dahingehend, dass Mittel der Körperschaft nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet und Mitglieder oder Gesellschafter keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten dürfen. § 55 Abs. 1 Nr. 3 AO gibt den Mittelverwendungsrahmen für den Leistungsaustausch mit Dritten vor: Entgelte/Vergütungen dürfen nicht in einem „unverhältnismäßigen“ Missverhältnis zur erbrachten bzw. bezogenen Tätigkeit stehen. Verstößt eine Körperschaft gegen das Gebot der Se...

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