Wirkungslosigkeit dieser EntscheidungPatentnichtigkeitsklageverfahren – "Thermische Isoliermatte zur Verwendung als Untersetzter oder Topflappen" – zur öffentlichen Zugänglichmachung einer patentgemäßen Lehre - Veröffentlichung im Internet
Tatbestand
Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des am 6. Juli 2007 beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldeten Patents 10 2007 031 687 (Streitpatent). Das Streitpatent, das in vollem Umfang und hilfsweise beschränkt mit 16 Hilfsanträgen verteidigt wird, trägt die Bezeichnung „Thermische Isoliermatte zur Verwendung als Untersetzer oder Topflappen“ und umfasst 20 Patentansprüche, deren Patentanspruch 1 wie folgt lautet:
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