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Zivilrecht | Unwirksamkeit einer AGB im Preisverzeichnis einer Sparkasse
Die im Preisverzeichnis einer Sparkasse in Bezug auf Verträge über Zahlungsdienste verwendete Bestimmung „Jede smsTAN kostet 0,10 € (unabhängig vom Kontomodell)“ ist im Verkehr mit Verbrauchern unwirksam.
Gegenstand der Inhaltskontrolle (§ 307 Abs. 3 Satz 1 BGB) sind Klauseln, die von gesetzlichen Preisregelungen abweichen ( XI ZR 434/14 NWB UAAAF-73342) und durch die der Verwender allgemeine Betriebskosten, Aufwand zur Erfüllung eigener Pflichten oder für Tätigkeiten, die im eigenen Interesse liegen, auf den Kunden [i]Zu AGB in Bausparverträgen Welker, NWB 30/2017 S. 2285abwälzt. Mit der ausnahmslosen Bepreisung von TAN, die per SMS an den Kunden übersandt werden, verstößt die AGB gegen die Vorgaben des § 675f Abs. 4 Satz 1 BGB. Der Zahlungsdienstnutzer hat dem Zahlungsdienstleister für die Erbringu...