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IK Nr. 9 vom Seite 19

Grundlagen der Buchführung (I) – Wertveränderungen in der Bilanz

Dipl.-Hdl. Alexander Strasser; Vach

In einem Industrieunternehmen fallen täglich viele Geschäftsfälle an, die im Rechnungswesen erfasst werden müssen. Jeder Geschäftsfall hat Auswirkungen auf die Positionen in der Bilanz. Er verändert die Bilanz wertmäßig an mindestens zwei Stellen, auch wenn die Fälle buchungstechnisch nicht in der Bilanz, sondern auf den Konten abgebildet werden. Grundsätzlich unterscheidet man vier Bilanzveränderungen: die Aktiv-Passiv-Mehrung, die Aktiv-Passiv-Minderung, den Aktivtausch und den Passivtausch.

Jeder Geschäftsvorgang wirkt sich im Rechnungswesen auf mindestens zwei Bilanzposten aus. Das bedeutet, dass Wertveränderungen ausschließlich auf der Aktivseite, ausschließlich auf der Passivseite oder sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite stattfinden können. Ist nur die Aktiv- oder nur die Passivseite betroffen, bezeichnet man diese Wertveränderungen als Aktiv- bzw. Passivtausch. Sind beide Bilanzseiten betroffen, kann es sich um eine Aktiv-Passiv-Mehrung oder um eine Aktiv-Passiv-Minderung handeln.

Jeder Kaufmann muss eine Bilanz aufstellen, so schreibt es § 242 Abs. 1 HGB verbindlich vor.

Rechtsgrundlagen

§ 242 HGB: Pflicht zur Aufstellung

(1)

Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Sch...