keine Berücksichtigung einer in einem früheren Jahr geleisteten Einlage, die im auf den vorangegangenen Feststellungszeitpunkt
festgestellten Endbestand nicht enthalten ist
fehlerhafte Verbuchung des Einlagevorgangs
Aussetzung des Verfahrens
Leitsatz
1. Eine Einlage, die ein im Jahr 2005 neu hinzugekommener Gesellschafter anlässlich seines Eintritts in die GmbH geleistet
hat, kann für die Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos zum nicht als Anfangsbestand berücksichtigt
werden, wenn die maßgebliche Feststellung des Vorjahres 2011 die Einlage nicht als Endbestand des steuerlichen Einlagekontos
ausweist.
2. Eine fehlerhafte Verbuchung des Einlagevorgangs könnte am Zeitpunkt des tatsächlichen Übergangs der Forderung in das Betriebsvermögen
der GmbH nichts ändern.
3. Von der Aussetzung des Verfahrens kann abgesehen werden, wenn eine Entscheidung in einem Grundlagenverfahren nicht zu erwarten
ist, etwa weil ein Grundlagenbescheid wegen verspäteter Klageerhebung bestandskräftig geworden ist.
Fundstelle(n): GmbH-StB 2018 S. 24 Nr. 1 WAAAG-55981
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