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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 14 K 15/17 EFG 2017 S. 1386 Nr. 16

Gesetze: EStG § 41a Abs. 4

Betrieb von Handelsschiffen -  Anwendung von § 41a EStG

Leitsatz

  1. Die LSt entsteht in dem Zeitpunkt, in welchem der Arbeitslohn dem ArbN zufließt. Bei monatlichen Lohnzahlungen entsteht die auf die Löhne entfallende LSt damit jeweils im Monat der Zahlung der Löhne.

  2. Die LSt ist dementsprechend von monatlichen Zahlungen einzubehalten.

  3. Die Subvention des ArbG beim Betrieb von Handelsschiffen nach § 41a Abs. 4 EStG verlangt, dass das Schiff tatsächlich wie im Gesetz beschrieben international eingesetzt wird.

  4. Dabei kann nicht auf das Kalender- oder Wirtschaftsjahr abgestellt werden, da die Lohnsteuer bezogen auf den Lohnzahlungszeitraum ermittelt wird. Bei monatlichen Lohnzahlungen knüpft die Einbehaltungspflicht der LSt damit an die Verhältnisse des jeweiligen Lohnzahlungszeitraums (hier: Monat) an.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2017 S. 1386 Nr. 16
IStR 2017 S. 7 Nr. 22
IWB-Kurznachricht Nr. 19/2017 S. 714
FAAAG-55978

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 27.04.2017 - 14 K 15/17

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