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Verbesserung der Rechtssicherheit bei Insolvenzanfechtungen?
Einschätzung von Risiken einer Insolvenzanfechtung für Gläubiger nach der Reform schwieriger
[i] Pape/Uhländer, Kommentar zum Insolvenzrecht, NWB Verlag Herne, 2013, ISBN: 978-3-482-63881-7 Die seit Inkrafttreten der InsO andauernden Bestrebungen, das als zu strikt und weitgehend empfundene Insolvenzanfechtungsrecht zu entschärfen, hat kurz vor Ende der Legislaturperiode zu dem „Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz“ vom (BGBl 2017 I S. 654) geführt. Mit Ausnahme des § 143 Abs. 1 Satz 3 InsO, für den eine besondere Regelung des Inkrafttretens gilt, sind die Vorschriften des geänderten Rechts auf alle Insolvenzverfahren anzuwenden, die ab dem eröffnet worden sind bzw. werden (Art. 103j EGInsO). Gegenstand des nachfolgenden Beitrags ist die Frage, ob die reformierten Vorschriften geeignet sind, die gewünschte Lockerung des Anfechtungsrechts herbeizuführen, und welche Auswirkungen sich vermutlich unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung ergeben.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Wechselvolle Geschichte der Insolvenzanfechtung
[i]Gesetzgeber war vom Recht der Konkursanfechtung nicht überzeugt Bevor auf die geänderten Vorschriften näher eingegangen wird, soll zunächst ein kurzer Blick auf die wechselvolle Geschich...