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Streifzug durch das Sozialrecht, Teil 3
Immer noch befindet sich die Familie Brecht auf ihrem Streifzug durch das Sozialrecht. Im letzten Beitrag begegnen ihnen dabei die Regelungen zur Kinder- und Jugendhilfe, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, Pflegeversicherung, Sozialhilfe und zum Sozialverwaltungsverfahren.
SGB VIII bis XII
Einleitung
Die Eheleute Bert und Babette Brecht mit ihren Kindern Britta (17) und Benjamin (6) sammelten in vergangenen Beiträgen ( und ) bereits einige Erfahrungen im Sozialrecht. Nun begibt sich die Familie auf den letzten Streifzug durch das Sozialrecht.
Kinder- und Jugendhilfe – SGB VIII
Die Pflege und Erziehung der Kinder ist grundsätzlich das natürliche Recht und die Pflicht der Eltern (§ 1 SGB VIII). Haben die Eltern oder die Kinder hiermit jedoch Probleme, stehen ihnen Leistungen auf Jugendhilfe zu.
Zu den Aufgaben der Jugendhilfe gehören u. a.
Angebote der Jugendarbeit
Angebote der Förderung der Erziehung in der Familie
Angebote der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege
Hilfe zur Erziehung
Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Hilfe für junge Volljährige
die Inhobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
die Erteilung und der Widerruf ...