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Steuerrechtliche Anforderungen an die Aufbewahrung elektronischer Unterlagen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB FAAAG-54727 Die betrieblichen Abläufe in den Unternehmen sind vielfältig und lassen keine allgemeingültige Aussage zu der einen zulässigen Aufbewahrungsform zu. Unklarheit besteht häufig darüber, welche Unterlagen noch in Papierform aufbewahrt werden dürfen und ob eine generelle Digitalisierungspflicht besteht. Welche Anforderungen bestehen bei eingehenden Handels- oder Geschäftsbriefen in Form von E-Mails? Wie sind im Unternehmen elektronisch erzeugte Rechnungen oder Grundaufzeichnungen rechtskonform aufzubewahren?
Ausführlicher Beitrag s. .
Eingang oder Entstehung von Unterlagen in Papierform
Verschiedene [i]Keine Vernichtung von Papieroriginalen, wenn keine gesetzliche Ermächtigung rechtliche oder tatsächliche Gründe zwingen die Unternehmen zu einer Aufbewahrung der Unterlagen in Papierform (z. B. Urkunden mit Schnur und Prägesiegel, Aktien, Schecks). In diesen Fällen kann der Unternehmer kein Wahlrecht zur Aufbewahrung als Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern gem. § 147 Abs. 2 AO ausüben und die Originalunterlagen auch nicht vernichten.
Abgesehen von diesen Ausnahmefällen dürfen alle anderen aufbewahrungspflichtigen Unterlagen, die in Papierform in das Unternehmen eingegangen sind oder in dieser Form im Unter...