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FG Münster 07.06.2017 8 K 3992/14 GrE, NWB 36/2017 S. 2731

Grunderwerbsteuer | Zusammenlegung von Kirchengemeinden kann Grunderwerbsteuer auslösen

Mit Urteil vom hat der 8. Senat des FG Münster entschieden, dass die Vereinigung mehrerer Kirchengemeinden zu einer Gemeinde Grunderwerbsteuer auslöst, wenn zum Vermögen der Kirchengemeinden Anteile an einer Grundbesitz haltenden Kapitalgesellschaft gehören.

Anmerkung:

Die Klägerin, eine Kirchengemeinde, entstand durch die Zusammenlegung mehrerer Pfarreien und Kirchengemeinden. Zwei S. 2732dieser Kirchengemeinden waren gemeinsam die alleinigen Gesellschafter einer GmbH, die Grundstücke hielt. Das Finanzamt nahm einen grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerbsvorgang in Form einer Anteilsvereinigung in der Person der Klägerin an. Die hiergegen erhobene Klage wies das FG Münster ab, da die Voraussetzungen einer Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 Nr. 2 GrEStG vorlägen.

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