Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gebeten, über die Frage zu entscheiden, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen die Vermietung eines Gebäudes durch eine Holdinggesellschaft an eine Tochtergesellschaft einen direkten oder indirekten Eingriff in die Verwaltung dieser Tochtergesellschaft darstellt, der bewirkt, dass der Erwerb und das Halten von Anteilen an dieser Tochtergesellschaft den Charakter wirtschaftlicher Tätigkeiten im Sinne der Richtlinie vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem erlangen.