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Einkommensteuer – Privates Veräußerungsgeschäft bei Verkauf nach Betriebsaufgabe (FG)
Nach der BFH-Rechtsprechung liegt i. d. R. ein gewerblicher Grundstückshandel vor, sofern mehr als drei Objekte innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs von i. d. R. fünf Jahren ab Anschaffung oder Bebauung veräußert werden. Dieser Fünf-Jahres-Zeitraum ist jedoch nicht als starre – absolute – Grenze zu betrachten, so dass Objekte, die nach mehr als fünf Jahren seit Erwerb oder Errichtung veräußert werden, nicht generell außer Betracht bleiben. Ein Überschreiten des Fünf-Jahres-Zeitraums hat lediglich zur Folge, dass die von dem zeitlichen Zusammenhang ausgehende Indizwirkung hinsichtlich des Vorliegens einer bereits im Zeitpunkt des Erwerbs oder der Errichtung bestehenden (bedingten) Veräußerungsabsicht verringert wird und ggf. durch andere Anhaltspunkte ergänzt werden muss, wobei al...