1. Die auf dem Obligatorium beruhende Austrittsleistung der Schweizer Pensionskasse im sog. Freizügigkeitsfall – Austritt
des Arbeitnehmers aufgrund der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses und endgültigen Verlassens der Schweiz – unterliegt
als Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung der deutschen Besteuerung. Sie ist keine mit einer Kapitalabfindung der deutschen
gesetzlichen Rentenversicherung im Sinne des § 3 Nr. 3 EStG vergleichbare Leistung.
2. Gründe im Rahmen der Auslegung des § 3 Nr. 3 EStG, die Austrittsleistung aus einer privatrechtlichen Pensionskasse anders
zu bewerten als die Austrittsleistung aus einer öffentlich-rechtlichen Pensionskasse, sind nicht ersichtlich.
Fundstelle(n): PIStB 2017 S. 320 Nr. 12 BAAAG-54805
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 13.07.2017 - 3 K 1989/15
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