Aufwendungen für Jagdpacht und Jagdsteuer als BA bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft?
Leitsatz
Zu den Einkünften aus LuF gehören auch Einkünfte aus Jagd, wenn diese mit dem Betrieb einer Land- oder Forstwirtschaft im
Zusammenhang stehen.
Ein solcher Zusammenhang besteht, wenn die Jagd des Land- und Forstwirts dem eigenen LuF-Betrieb dergestalt dient, dass sie
den land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundflächen zugute kommt.
Ein solcher betrieblicher Zusammenhang ist zu bejahen, wenn der Land- und Forstwirt in einem eigenen Jagdbezirk die Jagd
selbst ausübt.
Der Zusammenhang ist bei einem angepachteten Jagdausübungsrecht und nur teilweise zu eigenen land- und forstwirtschaftlichen
Zwecken angepachteten Flächen gewahrt, wenn das Jagdausübungsrecht auf den nicht selbst genutzten Flächen der Abrundung des
Jagdausübungsrechts auf den selbst genutzten Flächen dient.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2017 S. 1508 Nr. 18 EStB 2018 S. 75 Nr. 2 GAAAG-54796
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 25.01.2017 - 11 K 80/16
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