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Betriebsprüfungen: Bisherige Regelungen und Intervalle bleiben bestehen
Der Abstand, mit dem Betriebsprüfer Unternehmen prüfen, ist vor allem von deren Größe abhängig. Bei großen Firmen gibt es regelmäßige Prüfungen, bei kleineren Firmen sind die Abstände größer. Die Partei „Die Linke“ hatte einen Gesetzesentwurf vorgelegt, in dem u. a. Mindestintervalle für Prüfungen festgeschrieben werden. Für Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften (Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende, Selbständige) sollte eine Prüfung nach spätestens drei Jahren gesetzlich verankert werden. Der Bundestag wies den Entwurf u. a. mit der Begründung zurück, dass dann 190.000 neue Prüfer erforderlich seien.
Haas erläutert in NWB-BB 7/2017 S. 205 ff. NWB LAAAG-48125 die übliche Lohnkalkulation in Handwerksbetrieben und wie Sie Ihre Mandanten auf diese Verprobungsmethode in der Betriebsprüfu...