Online-Nachricht - Donnerstag, 24.08.2017
Berufsrecht | Eingeschränkte oder ergänzte Bestätigungsvermerke 2016 (WPK)
Die WPK weist darauf hin, dass die Zusammenstellung der
eingeschränkten oder ergänzten Bestätigungsvermerke als Anlage zu dem Bericht
der WPK über die Berufsaufsicht 2016 zur Verfügung steht.
Der Bericht über die Berufsaufsicht 2016 und die Zusammenstellung sind auf der Homepage der WPK verfügbar.
Quelle: WPK online (Sc)
Fundstelle(n):
XAAAG-54640