Bilanzbuchhalter-Handbuch
11. Aufl. 2017
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D. Veränderungen der Rechtsform
I. Das Umwandlungsgesetz
1. Rechtsentwicklung
51Die Veränderung der Rechtsform eines Unternehmens führt dazu, dass das Unternehmen von einer anderen Rechtsperson, einem anderen Rechtsträger fortgeführt wird.
Dabei kann es sich um einen Rechtsträger mit eingeschränkter oder uneingeschränkter Rechtspersönlichkeit handeln. Die Veränderung der Rechtsform führt damit zwangsläufig zu Veränderungen der Beziehungen
der Träger, der Gesellschafter des Unternehmens untereinander,
zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern,
zwischen dem Unternehmen und der Außenwelt, z. B. gegenüber Gläubigern und Schuldnern und öffentlich-rechtlichen Körperschaften.
52Die handelsrechtlichen Regelungen zu Veränderungen der Unternehmensform ergeben sich aus dem Umwandlungsgesetz v. (BGBl 1994 I S. 3210), zuletzt geändert durch Art. 22 des Gesetzes v. (BGBl 2015 I S. 642). Die zwischenzeitlichen Änderungen und Ergänzungen haben die grundsätzlichen Regelungen der ursprünglichen Fassung weitgehend nicht berührt. Ist eine Europäische Gesellschaft an dem Umwandlungsvorgang beteiligt, sind die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates v. über das Statut der Europäischen G...BGBl 2004 I S. 3675