Bilanzbuchhalter-Handbuch
11. Aufl. 2017
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B. Unternehmenszusammenschlüsse
I. Mehrheit von Kapitalgesellschaften
6Abgesehen von den Zusammenschlüssen in der Form der GbR, die nicht auf die Ausübung einer gemeinschaftlichen Erwerbstätigkeit gerichtet sind, sind die unter Rdn. 1 ff. bezeichneten Unternehmensformen jeweils auf die Ausübung einer Erwerbstätigkeit ausgerichtet. Dies schließt nicht aus, dass die einzelne Person ihren unternehmerischen Interessen innerhalb verschiedener Unternehmen mit u. U. unterschiedlichen Rechtsformen nachgeht. Es hängt von den Interessen des Unternehmers sowie den rechtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten ab, ob und in welcher Weise diese unterschiedlichen unternehmerischen Aktivitäten gebündelt und koordiniert werden.
7Eine hierarchische Struktur lässt sich verhältnismäßig einfach mit in der Rechtsform von Kapitalgesellschaften geführten Unternehmen erreichen, indem die Beteiligungen einem einheitlich geführten Unternehmen, das als Personenunternehmen (Einzelunternehmen, Personengesellschaft) oder aber auch als Kapitalgesellschaft geführt werden kann, zugeordnet werden (Holding).
A ist als Einzelunternehmer Möbelherste...