Bilanzbuchhalter-Handbuch
11. Aufl. 2017
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C. Technik der Buchungen im Hauptbuch
I. Bilanzen
301Da es sich bei der Buchhaltung um die Fortführung von Bilanzen handelt, muss der Buchhalter wissen, „in welcher Bilanzart” und nach welcher Bilanzauffassung er bucht.
1. Bilanzarten
302Nach den zugrundeliegenden Rechtsnormen werden unterschieden:
gesetzliche Bilanzen
Handelsbilanzen
Steuerbilanzen
freiwillige Bilanzen
303Nach der Zahl der einbezogenen Unternehmen unterscheidet man:
Einzel-Bilanzen
Gesamt-Bilanzen (General-Bilanzen)
Konzern-Bilanzen (Konsolidierte Bilanzen)
304Nach dem Anlass der Bilanzierung werden unterschieden:
Ordentliche Bilanzen
Eröffnungsbilanzen
Zwischenbilanzen
Schlussbilanzen
Außerordentliche Bilanzen
Gründungsbilanzen
Kapitalerhöhungsbilanzen
Umwandlungsbilanzen bei Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung, Übernahme bei Umwandlungen und bei Formwechsel
Auseinandersetzungs- und Realteilungsbilanzen
Sanierungsbilanzen
Liquidations- und Insolvenzbilanzen
305Nach dem Bilanzinhalt unterscheidet man:
Beständebilanzen (Anfangs-/Schlussbestände)
Bewegungsbilanzen (Bestandsdifferenzen)
Erfolgsbilanzen (Erfolgsrechnung)
306Nach dem zugru...