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Rentenversicherungsfreiheit für angestellte Anwälte
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB CAAAG-54057 Angestellte Rechtsanwälte stellen einen nicht unwesentlichen Teil der Berufsträger von Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften. Das berufsrechtliche und regulatorische Umfeld der Berufszweige ist vergleichbar. Nach den Grundsatzurteilen des NWB CAAAE-71906, B 5 RE 9/14 R NWB IAAAE-72150, B 5 RE 13/14 R NWB FAAAE-75119, in denen das BSG entschieden hatte, dass sich Unternehmensjuristen aufgrund ihrer Weisungsgebundenheit nicht von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen können, war umstritten, in welchem Umfang Rechtsanwälte als bei nicht anwaltlichen Arbeitgebern Tätige von den Entscheidungen betroffen sind und daher gesetzlich rentenversichert sein müssen. Das BSG hat inzwischen mit Urteil vom - B 5 RE 7/16 R NWB NAAAG-42923 festgestellt, dass eine anwaltliche Tätigkeit in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft möglich ist. Dieses Urteil eröffnet daher Rechtsanwälten, die bei Arbeitgebern angestellt sind, die dem Berufsrecht der Wirtschaftsprüfung oder Steuerberatung unterliegen, die Möglichkeit einer Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung.
Ausführlicher Beitrag s. .