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Berufsrecht | Verstoß gegen die Pflicht zur gewissenhaften Berufsausübung
Versucht ein Steuerberater, seine Mandantin zur Zahlung einer Gebührenforderung zu bewegen, indem er dieser damit droht, dass er deren steuerunehrliches Verhalten der Staatsanwaltschaft meldet, verstößt er gegen seine Pflicht zur gewissenhaften Berufsausübung.
Der Betroffene hat in seiner Eigenschaft als Steuerberater seine Mandantin in einer steuerrechtlichen Angelegenheit vertreten. Diese lehnte die Begleichung der Gebührenrechnung unter Hinweis darauf ab, sie habe keinen Auftrag erteilt. Daraufhin drohte der Betroffene, er würde die Angelegenheit dem Staatsanwalt anzeigen. Ihm seien zwischenzeitlich noch weitere steuerrechtlich relevante Sachverhalte zugespielt worden, die er der Steuerfahndung melden werde, wenn nicht die Mandantin innerhalb einer bestimmten Frist zahlen werde...