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Track 18 | Vorsteuervergütung: Elektronische Übersendung der Kopie einer Rechnung ist ausreichend
Bei einem Antrag auf Vorsteuervergütung reicht es aus, wenn nur eine Kopie einer Rechnung elektronisch übersandt wird. Die Verwaltung darf nicht verlangen, dass die Originalrechnungen eingescannt werden. Nach einem aktuellen Urteil des BFH macht es keinen Unterschied, ob das Originaldokument verwendet wird, um es elektronisch an die Behörde zu übertragen, oder ob das Originaldokument zuvor kopiert wird und die Kopie Ausgangspunkt der elektronischen Übertragung ist.
Auch die Kopie einer Kopie eines Originaldokuments ist eine Kopie des Originals. – Das hat der für die Umsatzsteuer zuständige V. Senat des Bundesfinanzhofs entschieden. – Das hört sich kompliziert an, es ist aber eigentlich ganz einfach.
Tut mir leid, aber ich muss gerade an das Lied denken: „Einen Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars zur Bestätigung der Nichtigkeit des Durchschriftexemplars...” – Das hat Reinhard Mey schon Ende der siebziger Jahre gesungen und die Bürokratie gekonnt auf die Schippe genommen. Die BFH-Entscheidung zeigt einmal mehr, dass das Thema immer noch aktuell ist. – Doch zurück zur Sache: Im Streitfall hatte ein im EU-Ausland ansässiger Unternehmer im Wege des Vorsteuer-Vergütungsverfahrens ...