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Track 28 | E-Bilanz: Zwangsgeld bei Einreichung auf einem USB-Stick
Das Finanzamt darf nach einem Urteil des FG Schleswig-Holstein ein Zwangsgeld gegen einen Unternehmer festsetzen, wenn dieser die E-Bilanz nicht elektronisch übermittelt, sondern auf einem USB-Stick einreicht. Im Streitfall hatte der Kläger zwar seine Steuererklärungen elektronisch übermittelt, die E-Bilanz hatte er aber nur auf einem USB-Stick eingereicht, weil er eine Ausspähung seiner Daten durch ausländische Geheimdienste befürchtet. Über die Revision muss der BFH entscheiden.
Man muss nicht unter Verfolgungswahn leiden, um bei der Übermittlung sensibler Daten an die Steuerbehörden ein mulmiges Gefühl zu haben. Doch die Finanzämter kennen kein Pardon. So wird ein Zwangsgeld festgesetzt, wenn ein Unternehmer die E-Bilanz nicht elektronisch übermittelt, sondern sie auf einem USB-Stick einreicht. – Zu Recht, wie jetzt das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht entschieden hat.
Im Streitfall hatte der Kläger zwar seine Steuererklärungen elektronisch übermittelt, die E-Bilanz hatte er aber nur auf einem USB-Stick übersandt, weil er eine Ausspähung seiner Daten durch ausländische Geheimdienste befürchtet. Das Finanzamt forderte ihn zur elektronischen Übermittlung auf und drohte ein Zwan...