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BFH 08.03.1989 X R 9/86
Einkommensteuer; | korrespondierende Bilanzierung bei Betriebsaufspaltung (§ 5 EStG)
Nach dem besteht kein allgemeiner Grundsatz, daß bei einer Betriebsaufspaltung Besitz- und Betriebsunternehmen durchgängig korrespondierend bilanzieren müssen (Abgrenzung zu , BStBl 1975 II 700).