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Der gewerbliche Zweitberuf von Steuerberatern
OVG NRW setzt Vorgaben des BVerfG zur Zweitberufsfreiheit um
[i]Weber, NWB 22/2014 S. 1675In einer aktuellen Entscheidung hat das OVG NRW (Urteil vom - 4 A 2197/13 NWB CAAAG-48556) das Tor für den gewerblichen Zweitberuf von Steuerberatern erheblich geöffnet. Erstmals setzt es die Vorgaben des BVerfG aus den Jahren 1992 (Beschluss vom - 1 BvR 79/85 u. a., NJW 1993 S. 317) und 2013 (Beschluss vom - 1 BvR 2912/11 NWB YAAAE-45283) um, indem es prüft, ob eine gewerbliche Zweitberufstätigkeit zu einer konkreten Gefahr einer Interessenkollision mit dem Steuerberaterberuf führt. Damit stellt es sich gegen die bisherige Kammer- sowie die verwaltungs- und finanzgerichtliche Praxis, welche die gesetzliche Möglichkeit der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung so eng ausgelegt hat, dass das Grundrecht der Steuerberater auf eine zweitberufliche gewerbliche Betätigung wie zu Zeiten des Totalverbots leerlief. Das aktuelle Urteil ist auch für das vergleichbare Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer relevant, bei denen die Kammern und Gerichte vergleichbar restriktiv entscheiden.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
S. 2695
I. Das verkannte Grundrecht auf einen Zweitberuf
1. Zweitberufsfreiheit der Rechtsanwälte
Das [i]BVerfG kippt 1992 das Zweitberufsverbot für Rechtsanwälte Grundge...