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FG Rheinland-Pfalz | Beiträge an die inländische Rentenversicherung bei DBA-Einkünften sind keine Sonderausgaben
(1) Erzielt ein Steuerpflichtiger in der Schweiz Arbeitslohn, der aufgrund des DBA Schweiz im Inland steuerfrei ist, und löst dieser Tatbestand gleichzeitig Pflichtbeiträge an die inländische gesetzliche Rentenversicherung aus, so können diese Beiträge nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. (2) Der unmittelbare wirtschaftliche Zusammenhang i. S. des § 10 Abs. 2 Nr. 1 EStG ist dadurch gegeben, dass die steuerfreien Einnahmen verpflichtend der Finanzierung der Vorsorgeaufwendungen dienen. (3) Die Nichtberücksichtigung der Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben stellt in diesem Fall keinen Verstoß gegen das subjektive Nettoprinzip dar.
Der [i]Es besteht ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit steuerfreien EinnahmenKl. war als Bauleiter für einen deutschen Arbeitgeber überwiegend in der Schweiz tätig. Ein Teil seines Arbeitslohns wurde in Deutschland und ein ...