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Kommission für Qualitätskontrolle – Hinweis zum Qualitätskontrollbericht ergänzt
Im Juli 2017 hat die Kommission für Qualitätskontrolle ihren Hinweis zur Berichterstattung über eine Qualitätskontrolle bei sogenannten gemischten WP-Praxen um eine Fußnote ergänzt. Mit der Ergänzung wird entgegen § 33 Abs. 5 Satz 3 SaQK klargestellt, dass ein Prüfer für Qualitätskontrolle im Qualitätskontrollbericht das Qualitätssicherungssystem beschreiben muss, soweit dies für die Beurteilung der Wirksamkeit des Systems notwendig ist. Durch die Beschreibung soll die Kommission für Qualitätskontrolle beurteilen können, ob festgestellte Mängel in der Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems auf Mängel in seiner Angemessenheit zurückzuführen sind. Diese Information liegt über Inspektionsberichte häufig nicht vor. § 33 Abs. 5 Satz 3 SaQK fehlt damit die Grundlage und sollte daher geändert...