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Elektronische Einreichung von Prüfungsberichten bei der BAFin
Prüfungsberichte nach § 26 KWG, § 3 Abs. 5 KAPrüfbV, § 3 Abs. 3 WpDPV und nach § 17 ZAG können künftig von WP/vBP bei der BAFin über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP-Fachverfahren) elektronisch eingereicht werden. Dazu ist eine Registrierung im MVP-Portal und Anmeldung zum Fachverfahren erforderlich. Detaillierte Beschreibungen dazu enthält die Internetseite der BaFin.
Die Meldung der WPK vom ist abrufbar unter http://go.nwb.de/f68sw.