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Finanzgerichtsordnung | Elektronische Klageerhebung über Elster ist unzulässig
Eine Klage, die elektronisch über das Elster-Portal an das Finanzamt übermittelt wird, ist nach dem unzulässig.
Der Kläger erhob am letzten Tag der Klagefrist auf elektronischem Weg über das Elster-Portal beim Finanzamt Klage. Das Finanzamt übersandte die Klage per E-Mail an das Finanzgericht. Nach Hinweis des Gerichts beantragte der Kläger Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, was er damit begründete, dass das Finanzamt ihm keinen Hinweis auf das Erfordernis einer qualifizierten elektronischen Signatur erteilt habe. Hierzu stellt das FG Münster klar, dass die Klage unzulässig sei, weil der Kläger die Klage nicht innerhalb der Klagefrist in der vorgeschriebenen Schriftform erhoben hat. Für die Schriftform sei grds. eine eigenhändige Unterschrif...