Keine Berücksichtigung der gesetzliche
Neuregelung der Vorschrift durch das Gesetz zur Modernisierung des
Besteuerungsverfahrens bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlages
nach § 152 AO in der geltenden Fassung
Leitsatz
Bei
der Festsetzung eines Verspätungszuschlages nach § 152 AO in der geltenden
Fassung hat das Finanzamt im Rahmen des auszuübenden Ermessens nicht
die gesetzliche Neuregelung der Vorschrift durch das Gesetz zur
Modernisierung des Besteuerungsverfahrens in der Fassung vom 18.
Juli 2016 zu berücksichtigen (anwendbar auf nach dem einzureichende Steuererklärungen).
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 19/2017 S. 898 OAAAG-53564
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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 28.06.2017 - 2 K 146/16
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