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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 5 K 841/16 EFG 2017 S. 1454 Nr. 17

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1 S. 1EStG § 4 Abs. 1 S. 2EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 3

Unentgeltliche Lieferung von beim Betrieb einer Biogasanlage entstehender Wärme als mit dem Teilwert zu bewertende Entnahme

Verkaufspreis als Teilwert der entnommenen Wärme

Leitsatz

1. Die unentgeltliche Abgabe von Wärme aus einer von einer Ehegatten-GbR betriebenen Biogasanlage an den Privathaushalt der Ehegatten ist ertragsteuerlich nach § 4 Abs. 1 S. 2 EStG als Entnahme zu erfassen, die mit dem Teilwert zu bemessen ist.

2. Liefert die GbR gleichzeitig Wärme entgeltlich an einen weiteren Haushalt, entspricht der von diesem Haushalt gezahlte Preis für die Wärmeabgabe dem Teilwert, soweit der Preis sich im Rahmen dessen bewegt, was auf dem – ggf. regionalen – Markt für die Lieferung von Abwärme erzielt werden kann.

3. Die Entnahme von Wärme für den Privathaushalt des Betreibers einer Biogasanlage kann weder auf Basis des durchschnittlichen Fernwärmepreises noch der Selbst- bzw. Reproduktionskosten für die – als Nebenprodukt neben der Stromerzeugung erzeugte – Wärme bewertet werden (vgl. Rspr. zum Entnahme- und Teilwertbegriff).

Fundstelle(n):
DStR 2018 S. 8 Nr. 29
DStRE 2018 S. 1025 Nr. 17
EFG 2017 S. 1454 Nr. 17
EStB 2018 S. 74 Nr. 2
KÖSDI 2017 S. 20468 Nr. 10
StuB-Bilanzreport Nr. 17/2017 S. 679
PAAAG-53555

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 09.05.2017 - 5 K 841/16

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