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Das eigene Vermögen der Personengesellschaft
Hat der BFH für die Erbschaft- und Schenkungsteuer ein „Sonder“-Zivilrecht geschaffen?
Nach [i]Daragan, NWB 21/2017 S. 1601heute herrschender Meinung im Zivilrecht sind nicht die Gesellschafter Träger des Gesamthandsvermögens der Personengesellschaft, sondern es ist die Personengesellschaft als Rechtsträger selbst. Sie ist Schenker, Beschenkter oder Erbe. Die finanzgerichtliche Rechtsprechung und die Finanzverwaltung gehen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer seit den BFH-Urteilen aus 1994 und 1998 von einer steuerlich anderen Zuordnung aus: Sie behandeln Gesellschaft und Gesellschafter gemeinsam als Träger des Vermögens oder weisen aufgrund einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise den Gesellschaftern das Vermögen zu. Zu dieser Fragestellung sind Anfang des Jahres 2017 [i]FG Münster, Urteil vom 12.1.2017 - 3 K 518/15 Erb NWB OAAAG-39240; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 1.3.2017 - 7 V 2515/16 NWB ZAAAG-42663 zwei finanzgerichtliche Entscheidungen ergangen, in denen die Finanzgerichte die Personengesellschaft weiterhin als transparent und damit ihre Gesellschafter als bereichert und schenkungsteuerpflichtig ansehen ( NWB OAAAG-39240; NWB ZAAAG-42663). Zugleich sind beim II. Senat des BFH zwei Revisio...BStBl 2017 II S. 653