USt direkt digital Nr. 16 vom Seite 1

Dialog statt Monolog

RAin Dipl.-Finw. Susanne Stillers | verantwortliche Redakteurin | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

„teilnehmen und mitreden“ ist das Motto des NWB Praxisforums Umsatzsteuer am in Düsseldorf. Themen sind u. a. grenzüberschreitende Warenlieferungen, Organschaft und Kooperationen, grundstücksbezogene Dienstleistungen/Grundstücke und Immobilien, Rechnungen und Vorsteuerabzug sowie umsatzsteuerliches Risikomanagement. Den Abschluss bildet die Diskussionsrunde zu aktuellen Themen aus Rechtsprechung und Verwaltung. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Flyer im Anhang der PDF des Infodienstes.

Der Herbst naht und damit die Pflanzzeit. Dazu passt ein , welches nunmehr veröffentlicht wurde und gegen das die Revision beim BFH V R 22/17 anhängig ist. In dem Urteil geht es um die Frage, ob die Lieferung von Pflanzen eine unselbständige Nebenleistung zu Einpflanz-, Pflege- und Anwachsgarantieleistungen darstellt. Das FG hat festgestellt, dass die Pflanzenlieferungen ermäßigt zu besteuern sind und dass die Pflanzenlieferungen und die sonstigen von der GmbH ausgeführten gartenbaulichen Arbeiten keine einheitliche Leistung darstellen.

Das Liefern von Pflanzen und das Einpflanzen bildet regelmäßig keine untrennbare wirtschaftliche Einheit, vielmehr können diese Leistungen getrennt voneinander durchgeführt werden. Nur wenn der Unternehmer neben der Pflanzenlieferung weitere Dienstleistungen erbringt (z. B. Planungsleistungen, Grabpflegeleistungen), die das Lieferungselement qualitativ überwiegen und der Gesamtleistung das Gepräge geben, handelt es sich um eine einheitliche sonstige Leistung, die dem Regelsteuersatz unterliegt. Ob eine solche einheitliche sonstige Leistung vorliegt, beurteilt sich im Wesentlichen nach dem Interesse des Leistungsempfängers.

Beste Grüße

Susanne Stillers

Fundstelle(n):
USt direkt digital 16 / 2017 Seite 1
NWB OAAAG-53444