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Öffentliches Beitragsrecht | BVerfG bestätigt Beitragspflicht für Pflichtmitglieder der Industrie- und Handelskammern
Die an die Pflichtmitgliedschaft in IHK gebundene Beitragspflicht ist verfassungsgemäß. Dies hat das BVerfG bekräftigt und die Verfassungsbeschwerden von zwei Gewerbetreibenden zurückgewiesen. Die Entscheidung hat grundsätzliche Bedeutung für mehr S. 2488als 4 Mio. Gewerbetreibende und 79 IHK in Deutschland. Die Entscheidungsgrundsätze gelten sinngemäß auch für die Pflichtmitgliedschaft in den Handwerkskammern oder den berufsständischen Kammern.
Die Kläger waren zu Kammerbeiträgen herangezogen worden und hatten erfolglos gegen die entsprechenden IHK-Beitragsbescheide vor den Verwaltungsgerichten geklagt. Mit ihren Beschwerden wandten sie sich gegen die Beitragsbescheide und die Bestimmungen des Gesetzes über die Industrie- und Handelskammern zur Pflichtmitgliedschaft und Beitragspflich...