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Gesellschaftsrecht | Erstarken der Unternehmergesellschaft (UG) zur Voll-GmbH durch Barkapitalerhöhung
Genügt nach einer Barkapitalerhöhung die Summe des ursprünglichen, der Volleinzahlungspflicht unterliegenden Stammkapitals einer UG und des auf den neuen Anteil eingezahlten Anteils dem Halbaufbringungsgrundsatz, kann die UG zur Vollgesellschaft erstarken. Ist dem Halbaufbringungsgrundsatz Genüge getan, muss sich die Versicherung des Geschäftsführers aus Anlass der Kapitalerhöhung nur auf den neuen Kapitalanteil beziehen (§ 57 Abs. 2 GmbHG). Mit diesem Tenor hat das OLG Celle der Beschwerde einer Gesellschaft gegen die Entscheidung des Registergerichts, die Eintragung der Kapitalerhöhung und die wegen Erreichens der Schwelle zur sog. Voll-GmbH einhergehend beschlossenen Änderungen von Firma und Satzung abzulehnen, abgeholfen.
Die betroffene Gesellschaft war im Jahr 2013 als UG mit einem Stammkap...